Im Rahmen der Verwaltung von Eigentumswohnungen übernehmen wir die gesamte technische Verwaltung sowie die unter II, III, IV und V aufgeführten Leistungen aus dem Bereich der kaufmännischen Verwaltung von Haus- und Grundbesitz.
Darüber hinaus werden unsere Aufgaben und Befugnisse als WEG-Verwalter durch die § 20–28 des Wohnungseigentumsgesetzes, die Vereinbarungen in der Teilungserklärung und den Inhalt des Verwaltervertrages erweitert. Damit sind z. B. folgende Leistungen enthalten:
- Durchsetzung der aus der Eigentümerversammlung hervorgehenden Beschlüsse
- Erstellung ordnungsgemäßer Niederschriften
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Überwachung der Einhaltung von beschlossenen Haus- und Nutzungsordnungen
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans (je Wirtschaftsjahr)
- Überwachung des termingerechten Eingangs der Hausgelder (einschließlich besonderer Umlagen)
- Anmahnung säumiger Wohnungseigentümer und ggf. Einfordern ausstehender Zahlungen
- Jahresabrechnung über Hausgeldeinnahmen und -ausgaben je Sonder-/Teileigentum
- Abschluss der lt. Teilungserklärung vorgesehenen Versicherungen
- Entgegennehmen und Abgabe von Willenserklärungen (soweit alle Wohnungseigentümer der Eigenschaft betreffend)
- Auftragsvergabe für Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an geeignete Handwerker (gemäß Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft)
Auf Wunsch des Eigentümers übernehmen wir auch die Mietverwaltung (Leistungen siehe Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, Kaufmännische Verwaltung, I).